1938

Januar

1. Januar

  • Ausschluss von Juden aus dem »Deutschen Roten Kreuz«

5. Januar

  • Juden wird Namensänderung verboten: »Verschleierungsgefahr«

März

18. März

  • Verbot der Herstellung und des Vertriebs von Waffen und Munition

28. März

  • Verlust des körperschaftlichen Status für jüdische Gemeinden: Sie gelten nun als Vereine und müssen eine Eintragung ins Vereinsregister erwirken

April

26. April

  • Anmeldepflicht von Vermögen über 5000 Reichsmark; deutsche Behörden erhalten das Recht, jüdische Vermögen im Interesse der deutschen Wirtschaft »sicherzustellen«

Mai

31. Mai

  • Juden werden von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen

Juni

9. Juni

  • Gasthörerverbot an Hochschulen

15. Juni

  • »Juni-Aktion«: Verhaftung aller vorbestraften Juden und Einweisung in Konzentrationslager

Juli

6. Juli

  • Änderung der Gewerbeordnung: Juden wird die Ausübung einer, bis zum 31. Dezember 1938 noch ergänzten, Anzahl von Gewerben untersagt

27. Juli

  • Umbenennung aller Straßen, die nach Juden benannt sind

September

27. September

  • Berufsverbot für jüdische Rechtsanwälte

28. September

  • Krankenpflege für Juden nur in jüdischen Anstalten

Oktober

3. Oktober

  • Jüdische Veranstaltungen müssen vom Reichspropagandaministerium genehmigt werden

5. Oktober

  • Kennkarten und Reisepässe werden eingezogen; Neuausstellung nur mit Kennzeichnung »J«

28. Oktober

  • Ausweisung polnischer Juden

November

7. November

  • Herschel Grynszpan ermordet in Paris den deutschen Botschaftssekretär Ernst vom Rath

9. November

  • Das Attentat wird für Joseph Goebbels zum willkommenen Anlass für eine schon länger geplante antijüdische Großaktion: die Pogromnacht (»Reichskristallnacht«): 297 Synagogen (darunter auch in Stuttgart) und Tausende von jüdischen Geschäften werden planmäßig zerstört, 91 Juden werden ermordet, Tausende misshandelt und in Konzentrationslager eingeliefert

12. November

  • Die »Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben« verfügt die Schließung aller noch bestehenden jüdischen Betriebe; zudem müssen die Juden eine »Sühneleistung« von 1 Milliarde Reichsmark bezahlen; ihre erlittenen Schäden müssen diese selbst tragen, die fälligen Versicherungsleistungen werden zu Gunsten des Deutschen Reiches beschlagnahmt
  • Verbot des Besuchs von Theatern, Kinos, Konzerten und Ausstellungen

15. November

  • Jüdischen Kindern wird der Besuch deutscher Schulen verboten

28. November

  • Einschränkung der Bewegungsfreiheit, Ausgangssperre
  • Erfassung der jüdischen Wohnungen

29. November

  • Verbot, Brieftauben zu halten

Dezember

3. Dezember

  • Einziehung der Führerscheine und Zulassungspapiere
  • »Verordnung über den Einsatz jüdischen Vermögens«: Zwangsveräußerungen jüdischen Eigentums und jüdischer Wertgegenstände

5. Dezember

  • Senkung der Pensionen ausgeschiedener jüdischer Beamter

31. Dezember

  • Jüdische Verlage und Buchhandlungen müssen bis zu diesem Stichtag aufgelöst sein