1938
Januar
- 1. Januar: Ausschluss von Juden aus dem »Deutschen Roten Kreuz«
- 5. Januar: Juden wird Namensänderung verboten: »Verschleierungsgefahr«
März
- 18. März: Verbot der Herstellung und des Vertriebs von Waffen und Munition
- 28. März: Verlust des körperschaftlichen Status für jüdische Gemeinden: Sie gelten nun als Vereine und müssen eine Eintragung ins Vereinsregister erwirken.
April
- 26. April: Anmeldepflicht von Vermögen über 5000 Reichsmark; deutsche Behörden erhalten das Recht, jüdische Vermögen im Interesse der deutschen Wirtschaft »sicherzustellen«.
Mai
- 31. Mai: Juden werden von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen.
Juni
- 9. Juni: Gasthörerverbot an Hochschulen
- 15. Juni: »Juni-Aktion«: Verhaftung aller vorbestraften Juden und Einweisung in Konzentrationslager
Juli
- 6. Juli: Änderung der Gewerbeordnung: Juden wird die Ausübung einer, bis zum 31.12.1938 noch ergänzten, Anzahl von Gewerben untersagt.
- 27. Juli: Umbenennung aller Straßen, die nach Juden benannt sind
September
- 27. September: Berufsverbot für jüdische Rechtsanwälte
- 28. September: Krankenpflege für Juden nur in jüdischen Anstalten
Oktober
- 3. Oktober: Jüdische Veranstaltungen müssen vom Reichspropagandaministerium genehmigt werden.
- 5. Oktober: Kennkarten und Reisepässe werden eingezogen; Neuausstellung nur mit Kennzeichnung »J«
- 28. Oktober: Ausweisung polnischer Juden
November
- 7. November: Herschel Grynszpan ermordet in Paris den deutschen Botschaftssekretär Ernst vom Rath.
- 9. November: Das Attentat wird für Joseph Goebbels zum willkommenen Anlass für eine schon länger geplante antijüdische Großaktion: die Pogromnacht (»Reichskristallnacht«): 297 Synagogen (darunter auch in Stuttgart) und Tausende von jüdischen Geschäften werden planmäßig zerstört, 91 Juden werden ermordet, Tausende misshandelt und in Konzentrationslager eingeliefert.
- 12. November: Die »Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben« verfügt die Schließung aller noch bestehenden jüdischen Betriebe; zudem müssen die Juden eine »Sühneleistung« von 1 Milliarde Reichsmark bezahlen; ihre erlittenen Schäden müssen diese selbst tragen, die fälligen Versicherungsleistungen werden zu Gunsten des Deutschen Reiches beschlagnahmt.
Verbot des Besuchs von Theatern, Kinos, Konzerten und Ausstellungen
- 15. November: Jüdischen Kindern wird der Besuch deutscher Schulen verboten.
- 28. November: Einschränkung der Bewegungsfreiheit, Ausgangssperre; Erfassung der jüdischen Wohnungen
- 29. November:Verbot, Brieftauben zu halten
Dezember
- 3. Dezember: Einziehung der Führerscheine und Zulassungspapiere
»Verordnung über den Einsatz jüdischen Vermögens«: Zwangsveräußerungen jüdischen Eigentums und jüdischer Wertgegenstände - 5. Dezember: Senkung der Pensionen ausgeschiedener jüdischer Beamter
- 31. Dezember: Jüdische Verlage und Buchhandlungen müssen bis zu diesem Stichtag aufgelöst sein.